Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SO Servicegruppe

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der SO Servicegruppe, Inhaber: Sven Oppermann, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

§2 Leistungsumfang
Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:

  • Gebäudereinigung und Treppenhausreinigung

  • Gartenpflege und saisonale Außenarbeiten

  • Objektbetreuung (z. B. Ferienhäuser, Wohnanlagen)

  • Solarparkpflege (z. B. Grünflächenpflege, Modulanlagen-Freistellung, Mäharbeiten mit Spezialtechnik)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder gebuchten Servicepaket. Bei der Solarparkpflege erfolgt die Leistung unter Berücksichtigung geltender Sicherheitsvorschriften und in Abstimmung mit dem Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich Zugangswegen, technischer Vorgaben der Anlage sowie betriebsbedingter Einschränkungen.

§3 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen Angebots oder

  • schriftliche oder mündliche Beauftragung einer Dienstleistung durch den Kunden und deren Bestätigung durch die SO Servicegruppe.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich brutto (inkl. MwSt., sofern umsatzsteuerpflichtig).
Zahlungen sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§5 Absagen und Terminverschiebungen
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Ausführung kostenlos abgesagt oder verschoben werden.
Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns vor, 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Beauftragung möglich ist.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen während der vereinbarten Zeit möglich ist.
Wasser- und Stromanschlüsse sind bei Bedarf bereitzustellen.
Bei Hindernissen oder Gefahren ist die SO Servicegruppe rechtzeitig zu informieren.

§7 Haftung
Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere bei verspäteter Ausführung, ist ausgeschlossen.

§8 Vertragslaufzeit und Kündigung (bei Abo-Leistungen)
Verträge über regelmäßige Leistungen (z. B. monatliche Reinigung oder Gartenpflege) können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§9 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG).

§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§11 Besondere Bedingungen für die Solarparkpflege

  1. Der Auftraggeber gewährleistet freien Zugang zu den betreffenden Flächen und informiert vorab über sensible Technikbereiche, unterirdische Leitungen oder Einschränkungen im Gelände.

  2. Die Pflege erfolgt ausschließlich auf befahrbaren, freigegebenen Wegen und unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen.

  3. Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. durch starke Regenfälle oder extreme Trockenheit) berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts, sofern die Ausführung zeitnah nachgeholt wird.

  4. Für Schäden an Modulen, Verkabelungen, Zäunen oder ähnlichen Anlagenteilen wird nur gehaftet, sofern diese durch nachweislich unsachgemäße Arbeit unserer Mitarbeiter verursacht wurden.

  5. Der Einsatz von motorisierten Geräten (z. B. Radlader, Raupenmäher) erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass durch maschinelle Pflege Spuren im Gelände entstehen können, die keinen Reklamationsgrund darstellen.

Stand: Juli 2025