Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
S.O. Servicegruppe
Stand: August 2025
________________________________________
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der S.O. Servicegruppe, Inhaber: Sven Oppermann, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
________________________________________
§ 2 Leistungsumfang
Die angebotenen Leistungen der S.O. Servicegruppe umfassen insbesondere:
Gebäudereinigung und Treppenhausreinigung
Gartenpflege und saisonale Außenarbeiten
Objektbetreuung (z. B. Ferienhäuser, Wohnanlagen)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Auftrag oder gebuchten Servicepaket.
Der Umfang der vereinbarten Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich bestätigten Angebot oder der Auftragsbestätigung.
________________________________________
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder
mündliche oder schriftliche Beauftragung einer Dienstleistung und deren ausdrückliche Bestätigung durch die S.O. Servicegruppe.
________________________________________
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich brutto (inkl. MwSt.), sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen.
Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich die S.O. Servicegruppe das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
________________________________________
§ 5 Aussetzung der Leistung bei Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die S.O. Servicegruppe berechtigt, die Ausführung laufender oder zukünftiger Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Ein Anspruch auf Nachholung ausgesetzter Leistungen besteht nicht.
________________________________________
§ 6 Absagen, Terminverschiebungen und Auftragsstornierungen
(1) Vereinbarte Ausführungstermine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der geplanten Leistungserbringung kostenlos storniert oder verschoben werden.
(2) Bei Absagen oder Terminverschiebungen mit weniger als 24 Stunden Vorlauf berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts, sofern keine anderweitige Beauftragung möglich ist.
(3) Erfolgt die vollständige Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags, ohne dass ein konkreter Ausführungstermin festgelegt wurde, kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 80 € brutto berechnet werden. Diese deckt den internen Aufwand für Auftragsvorbereitung, Einsatzplanung und Kundenkommunikation ab. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Wurde im Rahmen der Auftragsvorbereitung Material beschafft, das ausschließlich für den stornierten Auftrag vorgesehen war, so behalten wir uns vor, dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Sonder- oder Einzelbestellungen, individuell angepasste Materialien oder nicht rückgabefähige Waren. Der Kunde erhält auf Wunsch einen entsprechenden Nachweis über die angefallenen Materialkosten.
________________________________________
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen gewährleistet ist. Strom- und Wasseranschlüsse sind bei Bedarf bereitzustellen. Etwaige Gefahren, Hindernisse oder Besonderheiten sind rechtzeitig mitzuteilen. Verzögerungen oder Zusatzaufwände durch fehlende Mitwirkung können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Nicht durchführbare Einsätze aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten, unvollständiger Informationen oder technischer Sperren (z. B. Alarmanlagen, verschlossene Tore) gelten als kostenpflichtiger Einsatz und werden in Rechnung gestellt.
________________________________________
§ 8 Schlüssel und Zugangsrechte
Schlüsselübergaben erfolgen gegen schriftliche Quittierung. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die S.O. Servicegruppe nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde stellt sicher, dass Übergabe und Zugang ohne Gefährdung erfolgen können. Bei Einsatz von Alarmanlagen sind rechtzeitig alle relevanten Informationen bereitzustellen.
________________________________________
§ 9 Haftungsausschluss
Die S.O. Servicegruppe haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte, Naturereignisse, Schädlingsbefall oder witterungsbedingte Einschränkungen.
________________________________________
§ 9a Dokumentation
Die S.O. Servicegruppe ist berechtigt, zum Zweck der Dokumentation und Qualitätssicherung Fotos von durchgeführten Arbeiten zu erstellen und diese intern aufzubewahren. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
________________________________________
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Daueraufträgen
Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. monatliche Reinigung, Gartenpflege) sind unbefristet und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
________________________________________
§ 10a Witterungsbedingte Leistungshindernisse
Bei wetterbedingten Einschränkungen (z. B. Starkregen, Frost, Sturm, Schnee) verschiebt sich die Ausführung auf den nächstmöglichen zumutbaren Termin. Ein Anspruch auf Durchführung am ursprünglich geplanten Termin besteht nicht. Die Entscheidung über die Zumutbarkeit obliegt der S.O. Servicegruppe.
________________________________________
§ 10b Preisänderungen bei Daueraufträgen
Bei längerfristigen oder unbefristeten Verträgen behält sich die S.O. Servicegruppe vor, Preise bei erheblichen Kostensteigerungen (z. B. Lohnanpassungen, Materialkosten, Energiepreise) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
________________________________________
§ 11 Subunternehmer
Die S.O. Servicegruppe ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer mit der Ausführung einzelner Leistungen zu beauftragen. Die Verantwortung für Qualität und Vertragserfüllung bleibt bei der S.O. Servicegruppe.
________________________________________
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher (bei Fernverträgen)
Verbraucher haben bei Fernabsatzgeschäften (z. B. Telefon, E-Mail, Haustürgeschäft) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der separat beigefügten Widerrufsbelehrung.
Hat der Kunde verlangt, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, ist im Falle eines Widerrufs ein Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu leisten.
________________________________________
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO, BDSG) und unserer aktuellen Datenschutzerklärung.
________________________________________
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, 27607 Geestland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
________________________________________
§ 15 Neukundenrabatt
(1) Neukunden kann im Rahmen befristeter Aktionen ein einmaliger Preisnachlass auf den ersten Auftrag gewährt werden.
(2) Ein Anspruch auf diesen Rabatt besteht ausschließlich bei ausdrücklicher Vereinbarung im jeweiligen Angebot. Die Bedingungen und die Höhe des Rabatts können variieren und werden nicht dauerhaft garantiert.
(3) Ein nachträglicher Abzug oder eine Rückerstattung bereits gestellter Rechnungen ist ausgeschlossen.