Allgemeine Geschäftsbedingungen

SO SERVICEGRUPPE

Stand: 16. Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der SO SERVICEGRUPPE, Inhaber: Sven Oppermann (nachfolgend "Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), unabhängig davon, ob es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

(2) Die AGB gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn bei zukünftigen Verträgen nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(3) Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftragnehmer der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z. B. in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Serviceverträgen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihre Wirksamkeit ist die Schrift- oder Textform erforderlich. Mündliche Nebenabreden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

(5) Die AGB gelten für alle vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungsbereiche, insbesondere für:
– Gebäudereinigung und Unterhaltsreinigung
– Treppenhausreinigung
– Gartenpflege und Außenanlagenpflege
– Objektbetreuung und Hausmeisterdienste
– Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Räumungen
– Fenster- und Rahmenreinigung
– Sonderreinigungen
– Hygienereinigung und Infektionsschutzmaßnahmen
– Schwimmbadbetreuung und Wasseraufbereitung
– Winterdienst
sowie alle sonstigen vereinbarten Dienstleistungen, auch wenn diese in diesen AGB nicht ausdrücklich im Einzelnen genannt sind.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 2 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen der Gebäudereinigung, Objektbetreuung, technischen Unterstützung und infrastrukturellen Services. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem individuellen Angebot, der schriftlichen Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Ohne eine solche schriftliche Festlegung gelten nur jene Leistungen als vereinbart, die ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind.

(2) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen können insbesondere folgende Tätigkeitsfelder umfassen (nicht abschließend):

  • Unterhaltsreinigung von privaten und gewerblichen Objekten, einschließlich turnusmäßiger Reinigung von Boden-, Wand- und Oberflächenbereichen, Sanitäranlagen, Küchenbereichen sowie sonstigen Nutzflächen.
  • Treppenhausreinigung, einschließlich Reinigung von Stufen, Podesten, Eingangsbereichen, Handläufen und Geländern.
  • Fenster- und Rahmenreinigung, einschließlich Innen- und Außenflächen, optional Rahmen-, Falz- und Sonderreinigung.
  • Gartenpflege und Außenanlagenpflege, einschließlich Rasenpflege, Hecken- und Strauchschnitt, Laubentfernung und Wegepflege.
  • Objektbetreuung / Hausmeisterdienste, einschließlich Kontrollgänge, Sichtprüfungen, Kleinreparaturen im Rahmen der handwerklichen Möglichkeiten und der Beaufsichtigung von Fremdfirmen.
  • Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Räumungen, einschließlich Abtransport und Entsorgung.
  • Sonderreinigungen, einschließlich Grundreinigungen, Bauendreinigungen, Schimmelbehandlungen, spezialchemischer und mechanischer Reinigungsverfahren.
  • Hygienereinigung und Infektionsschutzmaßnahmen, einschließlich Desinfektionsarbeiten nach vorgegebenen Standards.
  • Schwimmbadbetreuung und Wasseraufbereitung, einschließlich Wasseranalysen im vereinbarten Umfang und unterstützender Technikbetreuung.
  • Winterdienst, einschließlich Schnee- und Eisglättebeseitigung nach lokalen Satzungen.

(3) Leistungen, die im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich erwähnt sind, gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Sie gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert angeboten und abgerechnet. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung auszuführen.

(4) Der Auftragnehmer führt alle vereinbarten Arbeiten fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften aus. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis (z. B. vollständige Beseitigung bestimmter Rückstände, Herstellung eines neuwertigen Zustands oder Erreichen behördlicher Wasserwerte bei Schwimmbädern) besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

(6) Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen seiner fachlichen Verantwortung über den Einsatz geeigneter Arbeitsmittel, Reinigungsmittel, Geräte und Verfahren, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde. Bei besonderen Empfindlichkeiten oder Risiken ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich zu informieren.

(7) Die Leistungen werden zu den vereinbarten Terminen erbracht. Sofern keine festen Ausführungszeiten vereinbart wurden, legt der Auftragnehmer den genauen Zeitpunkt der Leistungserbringung unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe fest.

(8) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Ausführung der Leistungen durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Personalwechsel vorzunehmen, sofern hierdurch keine Leistungsverschlechterung entsteht.

§ 3 Besondere Leistungsarten

(1) Die in diesem Paragraphen beschriebenen besonderen Leistungsarten stellen eigenständige, detailliert geregelte Dienstleistungsbereiche dar. Sie gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB sowie den individuellen Vereinbarungen im Auftrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Für jede einzelne Leistungsart gelten die nachfolgenden Regelungen vollständig und verbindlich. Abweichungen oder Erweiterungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 3.1 Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Räumungen

(1) Der Auftragnehmer räumt die vertraglich festgelegten Bereiche vollständig, entfernt Mobiliar, Hausrat, Abfälle, Hinterlassenschaften, Bodenbeläge, Einbauten und sonstiges Räumgut und übergibt die Flächen besenrein. Die besenreine Übergabe umfasst das grobe Fegen oder Saugen aller Bodenflächen, die Beseitigung von losem Kleinschmutz und die Sicherstellung, dass die Räume leer übergeben werden.

(2) Gefahrstoffe, Sonderabfälle oder umweltrelevante Stoffe (z. B. Farben, Lacke, Öle, Chemikalien, Batterien, Asbest, kontaminierte Materialien) werden nur dann entsorgt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über solche Stoffe vorab zu informieren.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass vor Beginn der Arbeiten sämtliche Wertgegenstände, wichtige Dokumente, Erbstücke oder privat zu sichernde Gegenstände aus den Räumlichkeiten entfernt wurden. Für nicht gesondert gekennzeichnete Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(4) Gegenstände, die zur Entsorgung bestimmt sind, gehen mit Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über. Eine spätere Herausgabe ist ausgeschlossen, sofern die Gegenstände bereits abtransportiert, vermischt oder entsorgt wurden.

(5) Findet der Auftragnehmer während der Arbeiten Wertgegenstände erheblichen Wertes (z. B. Bargeld, Schmuck, Gold, wertvolle Sammlerstücke), wird der Auftraggeber informiert und die Gegenstände werden ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für den zusätzlichen Aufwand (Sortierung, Dokumentation, Zwischenlagerung) eine Vergütung nach Zeitaufwand zu berechnen.

(6) Ist der Zugang zur Räumlichkeit am vereinbarten Termin nicht möglich (z. B. fehlender Schlüssel, verschlossene Türen, zugeparkte Zufahrten, blockierte Wege), entsteht eine Fehlfahrt. Diese wird mit 50 % des Auftragswertes oder einem vereinbarten Pauschalbetrag berechnet.

(7) Erforderliche behördliche Genehmigungen, z. B. Halteverbotszonen oder Sondernutzungsrechte, können vom Auftragnehmer organisiert werden. Die hierbei entstehenden Gebühren trägt der Auftraggeber.

(8) Weicht das tatsächliche Entsorgungsvolumen erheblich (mehr als 10 %) vom geschätzten oder vereinbarten Volumen ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen nachzukalkulieren. Dies gilt insbesondere bei verdeckten Räumen, zuvor unbekannten Flächen oder stark überdurchschnittlichen Mengen.

(9) Reklamationen hinsichtlich der Ausführung müssen innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, da die Entsorgung bereits erfolgt ist und eine Nachprüfung nicht mehr möglich ist.

(10) Die Entsorgung erfolgt fachgerecht unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Auf Wunsch kann ein Entsorgungsnachweis bereitgestellt werden.

§ 3.2 Fenster- und Rahmenreinigung

(1) Die Standardleistung umfasst die Reinigung der Glasflächen innen und außen mit geeigneten Reinigungsmitteln und Werkzeugen. Dabei wird üblicher Schmutz wie Staub, Fingerabdrücke, Regenstreifen oder leichte Verschmutzungen entfernt.

(2) Nicht zur Standardleistung gehören:
– Rahmenreinigung, Falzreinigung, Dichtungspflege
– Reinigung von Rollläden, Jalousien, Plissees, Fliegengittern
– Entfernung hartnäckiger Rückstände wie Kalk, Silikon, Farbe, Harz, Mörtel, Klebereste
Diese Leistungen können als Zusatzleistungen vereinbart werden.

(3) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten Hindernisse wie Vorhänge, Fliegengitter, Dekorationen, Pflanzen oder Möbel zu entfernen und Zugang zu allen Fenstern sicherzustellen.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Glas oder Rahmen, die auf Vorschäden, Spannungsrisse, ungeeignete Beschichtungen, Materialermüdung oder konstruktive Mängel zurückzuführen sind.

(5) Bei stark verschmutzten oder baulich schwer zugänglichen Glasflächen kann ein erhöhter Aufwand entstehen, der gesondert vergütet wird.

§ 3.3 Sonderreinigungen

(1) Sonderreinigungen umfassen Reinigungsleistungen, die über eine normale Unterhalts- oder Grundreinigung hinausgehen. Dazu gehören u. a.:
– Bauendreinigung
– Entfernung von Ruß, Nikotin, Fett
– Schimmelbehandlungen
– Entfernung von Graffiti
– Entfernung von Klebe-, Farb- oder Silikonresten
– Reinigung stark verschmutzter oder kontaminierter Bereiche
– Messie-Aufräumungen und Problemhaushalte

(2) Der Auftragnehmer entscheidet aufgrund der örtlichen Gegebenheiten über geeignete Geräte, Reinigungsmittel, Methoden und notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA).

(3) Trotz fachgerechter Arbeit kann es bei Sonderreinigungen zu sichtbaren Materialveränderungen kommen (z. B. Glanzverlust, matte Stellen, Aufrauungen), insbesondere bei empfindlichen Oberflächen. Eine Wiederherstellung des Neuzustands ist nicht geschuldet.

(4) Der Auftraggeber muss vor Beginn für freien Zugang sorgen und Gefahrenquellen melden. Bei unzureichendem Zugang kann Mehraufwand berechnet werden.

(5) Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand sowie zusätzlich benötigtem Material, Chemikalien und Entsorgungskosten.

(6) Reklamationen müssen binnen 48 Stunden erfolgen.

§ 3.4 Hygienereinigung

(1) Hygienerelevante Bereiche wie Sanitäranlagen, Waschräume, Küchen- und Lebensmittelbereiche sowie sensibel genutzte Räume werden nach anerkannten Hygienestandards gereinigt.

(2) Es werden geeignete Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel verwendet, die den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sensible Bereiche zugänglich und persönliche Gegenstände geschützt sind.

(4) Auf Wunsch kann der Auftragnehmer Reinigungsnachweise, Hygienelisten oder Checklisten führen.

§ 3.5 Infektionsschutzmaßnahmen

(1) Diese Leistungen kommen bei nachgewiesenem oder vermutetem Infektionsrisiko (z. B. Norovirus, Influenza, Covid-19 oder andere meldepflichtige Erreger) zur Anwendung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn über bestehende Risiken zu informieren.

(3) Für Infektionsschutzmaßnahmen fallen zusätzliche Kosten an, insbesondere für Spezial-Desinfektionsmittel, persönliche Schutzausrüstung, erhöhte Entsorgungsanforderungen und verlängerte Arbeitszeiten.

§ 3.6 Winterdienst

(1) Der Winterdienst umfasst die Räumung und Streuung der im Vertrag festgelegten Flächen. Dazu gehören insbesondere Gehwege, Zufahrten, Eingangsbereiche, Parkflächen sowie sonstige vertraglich benannte Wege- und Verkehrsflächen.

(2) Die Durchführung erfolgt nach den lokalen gesetzlichen Vorgaben (z. B. Straßenreinigungssatzungen, kommunalen Winterdienstverordnungen). Hierbei richtet sich der Auftragnehmer nach den vorgeschriebenen Räum- und Streuzeiten, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung wünscht.

(3) Der Winterdienst beinhaltet keine permanente Objektüberwachung. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mehrmals täglich oder rund um die Uhr zu prüfen, ob eine Glättegefahr besteht. Der Auftragnehmer führt die Einsätze gemäß Wetterlage, Wettervorhersagen und wirtschaftlich sinnvoller Planung durch.

(4) Witterungsbedingte Wiedervereisung, erneuter Schneefall oder spontane Glättebildung nach einem Einsatz liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer fachgerecht gearbeitet hat.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer über bekannte Gefahrenstellen wie Bodenunebenheiten, defekte Abläufe, abgesenkte Platten oder versteckte Hindernisse zu informieren. Schäden, die auf solche Umstände zurückzuführen sind, liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers.

(6) Sonder- und Notfalleinsätze außerhalb der regulären Einsatzzeiten (z. B. extrem starke Schneefälle, kurzfristige Eisregenlagen, plötzlich einsetzende Gefrierregennässe) werden gesondert berechnet und sind nicht im Grundpreis enthalten.

§ 3.7 Treppenhausreinigung

(1) Die Treppenhausreinigung umfasst sämtliche im Vertrag definierten Bereiche eines Gebäudes, insbesondere Treppen, Stufen, Setzstufen, Podeste, Hausflure, Eingangsbereiche, Geländer, Handläufe, Briefkastenbereiche sowie Bodenflächen in den gemeinsam genutzten Zonen.

(2) Die regulären Leistungen umfassen:
– Fegen oder Saugen der Bodenflächen
– Feucht- oder Nasswischen der Böden gemäß Bodenart
– Reinigung der Handläufe und Geländer
– Reinigung von Hauseingangsbereichen und Glasflächen im Eingangsbereich, sofern vereinbart
– Entfernen von losem Schmutz, Staub und Alltagsverschmutzungen

(3) Nicht Bestandteil der regulären Treppenhausreinigung sind:
– Grundreinigungen von Bodenbelägen
– Versiegelungen, Polierarbeiten oder intensive Fleckbehandlungen
– Entfernen extrem starker, eingebrannter oder mechanisch schwer lösbarer Verschmutzungen
– Entsorgung privater Gegenstände oder Müllablagerungen
– Reinigung privater Fußmatten
– Reinigung von Keller- oder Dachbodenfluren ohne gesonderte Vereinbarung

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Flure und Treppen frei zugänglich sind und keine Gegenstände die Reinigung behindern. Mehraufwände durch blockierte Flächen werden gesondert berechnet.

(5) Wird der Zugang nicht gewährt (z. B. verschlossene Türen, technische Zugangssysteme), entsteht eine Fehlfahrt. Diese wird mit 50 % des regulären Einsatzpreises oder einer Stunde Mindestarbeitszeit berechnet.

(6) Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung gemeldet werden, damit eine kurzfristige Nachbesserung möglich ist.


§ 3.8 Gartenpflege und Außenanlagenpflege

(1) Die Gartenpflege umfasst – sofern vertraglich vereinbart – insbesondere:
– Rasenmähen
– Schneiden von Rasenkanten
– Entfernen von Unkraut (oberflächlich und je nach Fläche)
– Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bodendeckern
– Laubentfernung
– Reinigung von Wegen, Eingängen und Hofflächen
– Beseitigung von leichtem Grüngut und Ästen

(2) Nicht Teil der Standard-Gartenpflege sind:
– Baumfällungen, Kronenschnitt, Arbeiten in der Höhe
– Einsatz von Herbiziden oder chemischen Pflanzenschutzmitteln
– Neu- oder Umgestaltung von Beeten oder Außenanlagen
– umfangreiche Pflanzarbeiten oder Neuanlagen von Rasen
– Beseitigung großer Wurzelstöcke oder dicker Gehölze
– Installation, Reparatur oder Planung von Bewässerungssystemen
– Frostschutz oder Überwinterung empfindlicher Pflanzen

(3) Der Einsatz richtet sich nach Witterung und Vegetationsphasen. Der Auftragnehmer kann Arbeiten verschieben oder anpassen, wenn extreme Trockenheit, Nässe, Sturm, Frost oder Hitze dies erfordern.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, besondere Pflanzen, empfindliche Bereiche sowie unterirdische Leitungen oder Installationen vor Beginn zu benennen und – soweit erforderlich – zu markieren.

(5) Die regelmäßige Bewässerung der Grünflächen fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

(6) Der Auftragnehmer kann Grünabfälle vor Ort entsorgen oder – falls vereinbart – abtransportieren. Für Abtransport und Entsorgung fallen zusätzliche Kosten an.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Pflanzen, die entstehen durch:
– Witterung (Hitze, Frost, Trockenheit, Starkregen, Sturm)
– Schädlingsbefall
– Krankheiten
– Bodenverhältnisse oder Nährstoffmangel
– unterlassene Bewässerung durch den Auftraggeber


§ 3.9 Objektbetreuung / Hausmeisterdienste

(1) Die Objektbetreuung umfasst – je nach Vereinbarung – folgende Leistungen:
– Regelmäßige Kontrollgänge im Objekt und auf Außenflächen
– Sichtprüfung von allgemein zugänglichen Bereichen
– Meldung von Schäden, Mängeln oder Gefahrenquellen
– Durchführung einfacher Instandhaltungsarbeiten (z. B. Leuchtmittelwechsel, Schmieren von Scharnieren, kleinere Handwerksarbeiten im Rahmen der Zumutbarkeit)
– Bedienung einfacher technischer Einrichtungen (z. B. Heizungssteuerung nach Vorgabe, Belüftung, einfache Schaltvorgänge)
– Öffnen und Beaufsichtigen des Objekts für Handwerker, Wartungsfirmen oder Lieferanten
– Annahme und Weiterleitung von Informationen im Auftrag des Auftraggebers

(2) Die Objektbetreuung beinhaltet keine Betreiberverantwortung im rechtlichen Sinne. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere nicht:
– Prüfpflichten nach gesetzlichen Vorschriften
– Fachtechnische Überwachung sicherheitsrelevanter Anlagen
– Wartung oder Reparatur von technischen Einrichtungen
– Verantwortung für Schäden, die aus fehlender Wartung seitens des Auftraggebers resultieren

(3) Zwischen den Kontrollgängen besteht keine Überwachungspflicht. Schäden oder Vorfälle, die in dieser Zeit auftreten, fallen nicht in die Haftung des Auftragnehmers.

(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen, technischen Hinweise, Ansprechpartner und Zutrittsregelungen zur Verfügung.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen von Fremdfirmen (z. B. Handwerker, Wartungsfirmen), auch wenn er diese koordiniert.

(6) Auf Wunsch kann der Auftragnehmer Protokolle oder Berichte über Kontrollgänge erstellen. Der Umfang ist schriftlich zu vereinbaren.


§ 3.10 Schwimmbadbetreuung und Wasseraufbereitung


(1) Die Schwimmbadbetreuung umfasst – sofern vereinbart – insbesondere:
– Sichtkontrolle des Wasserspiegels und der Wasserqualität
– Rückspülen der Filteranlage nach Herstellerangaben
– Reinigung von Skimmerkörben, Vorfiltern und Oberflächen
– Entfernen von groben Verunreinigungen (Laub, Insekten etc.)
– Sichtkontrolle der Umwälzanlage
– Durchführung einfacher Wasseranalysen (pH-, Chlorwerte usw.)
– Dosierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Wasserpflegemittel
– Überprüfung sichtbarer Installationen auf offensichtliche Schäden

(2) Die Schwimmbadbetreuung beinhaltet nicht:
– Reparaturen an Technik, Pumpen, Filteranlagen, Rohrleitungen
– Elektrische Arbeiten
– Laboranalysen oder mikrobiologische Untersuchungen
– Abdichtungsarbeiten oder bauliche Sanierungen
– Betreiberpflichten öffentlicher oder privater Schwimmbäder
– Planung, Installation oder Optimierung von Schwimmbadtechnik
– dauerhafte Überwachung oder Bereitschaftsdienst

(3) Der Auftraggeber stellt geeignete Chemikalien, Dosierangaben sowie Bedienungsanleitungen zur Verfügung und informiert über Besonderheiten der Anlage.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
– fehlerhafte oder veraltete Technik
– ungeeignete oder falsch deklarierte Chemikalien
– fehlende Wartung durch den Auftraggeber
– bauliche Mängel oder Installationsfehler
– äußere Einflüsse wie Witterung oder Wasserqualität des Leitungswassers

(5) Dokumentationen über Messwerte, Einsätze oder Dosierungen werden auf Wunsch erstellt.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande durch:
– schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, oder
– mündliche Beauftragung mit anschließender Bestätigung in Textform, oder
– Beginn der Leistungserbringung mit erkennbarer Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere wenn:
– die Ausführung technisch oder organisatorisch nicht möglich ist,
– Sicherheitsrisiken bestehen,
– der Auftraggeber wiederholt gegen Vertragspflichten verstoßen hat,
– der Auftraggeber unzuverlässige oder unvollständige Angaben macht,
– gesetzliche Vorschriften der Ausführung entgegenstehen.

(3) Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen vom Angebot oder von vorherigen Absprachen, gelten diese als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen widerspricht.

(4) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Textform. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht bereits ausgewiesen ist.

(2) Zeitbasierte Leistungen (z. B. Sonderreinigungen, Winterdiensteinsätze, Objektbetreuungen, Notfalleinsätze) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Angefangene Stunden können als volle Stunden berechnet werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Materialkosten, spezielle Reinigungsmittel, Entsorgungsgebühren, Maut, Anfahrten, Parkgebühren oder behördliche Gebühren (z. B. Halteverbotszonen) werden separat berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich inkludiert sind.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden.

(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
– Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen,
– Mahnkosten zu erheben,
– Leistungen auszusetzen,
– bereits vereinbarte Termine zu stornieren oder zu verschieben,
– weitere Arbeiten von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

(6) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(7) Bei längerfristigen Verträgen kann der Auftragnehmer Sicherheitsleistungen, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen verlangen, wenn ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.

§ 5a Wiederholter Zahlungsverzug / Vorauszahlung / Leistungsaussetzung

Gerät der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten mindestens dreimal in Zahlungsverzug, obwohl das vereinbarte Zahlungsziel von sieben Tagen überschritten wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, künftige Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder Anzahlung zu erbringen. Bei bestehenden Dauer- oder Winterdienstverträgen gilt die Umstellung ab dem nächsten Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

§ 5b Leistungseinstellung bei offenen Forderungen

Bei offenen, fälligen und nicht beglichenen Forderungen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen, bis der Auftraggeber sämtliche fälligen Beträge beglichen hat. Dies gilt insbesondere für wiederkehrende Leistungen wie Winterdienst, Gartenpflege und Reinigungsleistungen.

§ 6 Leistungsunterbrechung und Einstellung bei Zahlungsverzug

(1) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug oder besteht ein begründeter Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit, kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung sofort aussetzen, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind.

(2) Während des Zahlungsstopps nicht erbrachte Leistungen werden nicht nachgeholt, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.

(3) Entstehen dem Auftragnehmer aufgrund des Verzugs zusätzliche Aufwände (z. B. Rückplanungen, Terminverluste, Personalkosten), können diese berechnet werden.

(4) Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 7 Absagen, Verschiebungen, Stornierungen

(1) Vereinbarte Reinigungstermine, Winterdiensteinsätze, Räumungen, Objektkontrollen oder sonstige Einsätze müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, um kostenfrei zu bleiben.

(2) Bei Absagen innerhalb weniger als 24 Stunden oder bei Nichtantreffen ohne vorherige Absage gilt eine Fehlfahrt. Diese wird berechnet mit:
– 50 % des vereinbarten Einsatzpreises
oder
– einer Stunde Mindestarbeitszeit
je nach Vertragsregelung.

(3) Terminverschiebungen gelten wie Absagen, wenn sie kurzfristig erfolgen und einen organisatorischen Mehraufwand verursachen.

(4) Hat der Auftragnehmer für den Einsatz spezielles Material, Chemikalien, Geräte oder Entsorgungskapazitäten beschafft, werden diese Kosten bei Stornierung vollständig berechnet.

(5) Werden Räumungen, Entrümpelungen oder größere Einsätze am Ausführungstag abgesagt, können bis zu 80 % des Auftragswertes berechnet werden, da Personal, Fahrzeuge und Zeitfenster blockiert wurden.

(6) Kann ein Einsatz aufgrund äußerer, nicht vom Auftragnehmer verschuldeter Umstände nicht ausgeführt werden (z. B. zugeparkte Höfe, unpassierbare Wege, verschlossene Türen), gilt dies ebenfalls als Fehlfahrt.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere:
– rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller notwendigen Informationen,
– Gewährleistung des Zugangs zu allen vertraglich vereinbarten Bereichen,
– Bereitstellung funktionierender Schlüssel, Zugangscodes oder Transponder,
– Sicherstellung, dass Flächen frei zugänglich und nicht durch Gegenstände blockiert sind.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle sicherheits-, gesundheits- und schadstoffrelevanten Informationen wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Dazu zählen insbesondere Hinweise auf:
– Gefahrstoffe und Sondermüll,
– kontaminierte Bereiche,
– Asbest oder andere gesundheitsschädliche Materialien,
– Schädlingsbefall,
– defekte Elektroinstallationen oder Wasserleitungen.

(3) Persönliche Gegenstände, Wertsachen, Dokumente und sensible Materialien sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu sichern. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht gesicherte Gegenstände, die während der Arbeiten beschädigt, entsorgt oder unauffindbar werden.

(4) Werden Arbeiten aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers erschwert oder verzögert (z. B. blockierte Wege, unzugängliche Bereiche, nicht vorbereitete Räume), kann der Auftragnehmer den entstehenden Mehraufwand zusätzlich berechnen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Arbeiten im Außenbereich (z. B. Gartenpflege, Winterdienst) Hinweise auf verborgene Gefahrenstellen zu geben, darunter:
– Schächte, Senkungen, Leitungen,
– Sprinkleranlagen,
– lose Platten, beschädigte Treppenstufen.

(6) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Haustiere gesichert sind und keine Gefahr für Mitarbeiter oder das Gebäude darstellen.

(7) Schäden, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen vollständig zu dessen Lasten.

§ 9 Schlüssel, Zugang und Sicherungsanlagen

(1) Wird dem Auftragnehmer ein Schlüssel übergeben, erfolgt dies gegen schriftliche Quittung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sorgfältiger und sicherer Verwahrung.

(2) Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine darüber hinausgehende Haftung – z. B. für Austausch kompletter Schließanlagen – besteht nur bei eindeutigem Verschulden.

(3) Soweit das Objekt über Alarmanlagen, Codesysteme oder andere Sicherungsmaßnahmen verfügt, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer vollständig einweisen. Fehlalarme aufgrund fehlender oder fehlerhafter Information gehen zulasten des Auftraggebers.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, komplizierte oder unklare Zugangssysteme ohne vorherige Einweisung zu bedienen.

(5) Zugänge, die durch Dritte blockiert oder durch die örtliche Situation unbenutzbar sind (zugeparkte Höfe, verschlossene Nebenwege), gelten als nicht bereitgestellt. Dies kann eine Fehlfahrt begründen.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur dann, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten").

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
– Vorschäden an Materialien oder Oberflächen,
– altersbedingte Abnutzung oder Materialermüdung,
– konstruktive oder bauliche Mängel,
– unsachgemäße oder fehlende Wartung durch den Auftraggeber,
– versteckte Defekte, die nicht erkennbar waren,
– fehlerhafte Herstellungsprozesse oder minderwertige Materialqualität.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Frost, extreme Hitze, starke Feuchtigkeit oder sonstige Witterungseinflüsse.

(6) Werden vom Auftraggeber eigene Reinigungsmittel, Pflegemittel oder Chemikalien zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch deren Einsatz entstehen.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen, deren Zustand er nicht überprüfen kann (z. B. Pumpen, Filteranlagen, elektrische Installationen).

(8) Die Haftung für Schäden, die zwischen vereinbarten Kontrollgängen (z. B. in der Objektbetreuung) entstehen, ist ausgeschlossen.

(9) Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, haftet er wie für eigenes Personal, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

(10) Schadensfälle sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

§ 11 Dokumentation und Nachweise

(1) Der Auftragnehmer darf zur Qualitätssicherung und Dokumentation Fotos, Videos oder schriftliche Berichte anfertigen. Diese dienen ausschließlich internen Zwecken, zur Nachweisführung oder Reklamationsbearbeitung.

(2) Eine Veröffentlichung von Bildmaterial erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, gesetzliche Vorgaben erfordern dies.

(3) Dokumentationen werden maximal 6 Monate gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder offenen Rechtsansprüche bestehen.

(4) Auf Wunsch kann der Auftraggeber regelmäßige Leistungsnachweise, Kontrolllisten oder Protokolle erhalten. Art und Umfang sind vorher schriftlich festzulegen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Daueraufträgen

(1) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Objektbetreuung) gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.

(3) Der Auftragnehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
– der Auftraggeber wiederholt gegen Vertragspflichten verstößt,
– erheblicher Zahlungsverzug vorliegt,
– die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet ist,
– Leistungen aufgrund äußerer Umstände dauerhaft unmöglich werden.

(4) Bei Kündigung sind alle bis dahin entstandenen Kosten vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

§ 13 Witterungsbedingte Leistungshindernisse

(1) Bei Leistungen, die im Freien erbracht werden (z. B. Gartenpflege, Winterdienst, Außenreinigung, Objektbetreuung), können witterungsbedingte Einschränkungen auftreten. Extreme Witterungsverhältnisse wie Starkregen, Hitze, Frost, Eisglätte, Schneesturm oder Sturm können eine sichere Ausführung teilweise oder vollständig verhindern.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zu verschieben, anzupassen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet ist oder die Arbeiten technisch nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Arbeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht in diesen Fällen nicht. Die Leistungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt, sofern dies vertraglich vereinbart wurde oder technisch möglich ist.

(4) Witterungsbedingte Unterbrechungen stellen keinen Verzug dar und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.

§ 14 Preisänderungen 

(1) Bei Verträgen mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich wesentliche wirtschaftliche Grundlagen ändern. Dies gilt insbesondere bei:
– steigenden Lohn- und Lohnnebenkosten,
– Erhöhungen von Material- und Chemikalienpreisen,
– steigenden Energie-, Entsorgungs- oder Transportkosten,
– Erhöhungen gesetzlicher Abgaben oder behördlicher Gebühren.

(2) Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt.

(3) Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zu kündigen, sofern er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist.

(4) Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Preise automatisch als akzeptiert.

§ 15 Einsatz von Subunternehmer

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(2) Die Auswahl geeigneter Subunternehmer liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Eine Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um besonders sensible Leistungsbereiche, die im Vertrag eindeutig anders geregelt wurden.

(3) Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen, unabhängig davon, ob diese durch eigenes Personal oder Subunternehmer ausgeführt werden.

(4) Eine direkte Beauftragung von durch die SO SERVICEGRUPPE eingesetzten Subunternehmern durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. 

§ 16 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

(1) Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.

(3) Übt der Verbraucher das Widerrufsrecht aus, nachdem der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits mit der Ausführung der Leistungen begonnen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.

(4) Das Widerrufsrecht entfällt vollständig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

§ 17 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Vertrags, die Abrechnung, die Kommunikation oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

(3) Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

(4) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit.

(5) Alle datenschutzrechtlichen Informationen werden dem Auftraggeber in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers bereitgestellt.

§ 18 Rabatte, Sonderkonditionen, Kulanz

(1) Rabatte, Sonderpreise oder Kulanzregelungen werden ausschließlich freiwillig gewährt und begründen keinen Anspruch auf Wiederholung oder zukünftige Gewährung.

(2) Rabatte gelten ausschließlich für den jeweils vereinbarten Auftrag und können nicht rückwirkend oder auf andere Leistungen übertragen werden.

(3) Werden Rabatte irrtümlich oder unberechtigt gewährt, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nachträglich zu korrigieren.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu aktualisieren oder an gesetzliche Anforderungen anzupassen. Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge, nicht rückwirkend.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

SO SERVICEGRUPPE

Stand: September 2025

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SO SERVICEGRUPPE , 27607 Geestland, E-Mail: info@so-servicegruppe.de, Tel.: 04742-3441300) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: SO SERVICEGRUPPE , 27607 Geestland
E-Mail: info@so-servicegruppe.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:______________________________________________
Name des Verbrauchers: ________________________
Anschrift des Verbrauchers: ____________________
Datum/Unterschrift: ___________________________


Datenschutzerklärung

SO SERVICEGRUPPE
Stand: November 2025

1. Verantwortlicher

SO SERVICEGRUPPE
Inhaber: Sven Oppermann
Zur Siedlung 3
27607 Geestland
Telefon: 04742 / 344 13 00
E-Mail: info@so-servicegruppe.de
Website: www.so-servicegruppe.de

2. Allgemeine Hinweise

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG).
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten,
wenn Sie unsere Website besuchen oder Dienstleistungen der SO SERVICEGRUPPE in Anspruch nehmen.

A. Datenschutz bei Nutzung der Website

1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten beim Websitebesuch

Beim Aufruf unserer Website werden automatisch durch den Browser Ihres Endgeräts Informationen an unseren Server übermittelt.
Diese Daten sind technisch erforderlich, um die Website anzuzeigen und Stabilität sowie Sicherheit zu gewährleisten.

Erfasst werden:

  • IP-Adresse des anfragenden Geräts

  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs

  • Browsertyp und Version

  • Betriebssystem

  • Referrer-URL (zuvor besuchte Seite)

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Quellen erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an technischer Stabilität und Sicherheit).

2. Nutzung des Kontaktformulars oder E-Mail-Kontakts

Wenn Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren,
verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Nachricht etc.)
zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und für mögliche Anschlussfragen.

Rechtsgrundlage:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Kommunikation mit Interessenten)

3. Cookies und Analyse

Unsere Website verwendet nur technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Seite erforderlich sind.
Eine Tracking- oder Analysefunktion findet nicht statt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

B. Datenschutz bei Kunden, Interessenten und Vertragspartnern

1. Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, um unsere Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen,
Aufträge abzuwickeln, Rechnungen zu stellen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Abrechnung

  • Einsatzplanung, Terminabsprachen, Kundenkommunikation

  • Qualitätssicherung und Dokumentation (z. B. Fotodokumentation vor/nach Arbeiten)

  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten

2. Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – gesetzliche Verpflichtungen (z. B. steuerrechtlich)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung (z. B. für Fotos oder Bewertungen)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse (z. B. interne Dokumentation, Nachweisführung)

3. Empfänger / Weitergabe

Ihre Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B.:

  • IT- und Hosting-Dienstleister innerhalb der EU

  • Steuerberater / Buchhaltung (z. B. DATEV)

  • Subunternehmer oder Entsorgungsbetriebe im Rahmen der Auftragserfüllung

  • Behörden, soweit gesetzlich vorgeschrieben

Eine Übermittlung in Drittländer (außerhalb der EU / des EWR) findet nicht statt.

4. Speicherung und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Vertragserfüllung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

  • Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung: i. d. R. 6–10 Jahre

  • Fotodokumentationen: max. 6 Monate, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe für längere Aufbewahrung bestehen

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.

5. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)

  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

  • Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Art. 17 DSGVO)

  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

  • Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Ihre Anfragen richten Sie bitte an:
📧 info@so-servicegruppe.de

6. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, www.lfd.niedersachsen.de.

7. Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig.
Ohne diese können wir jedoch unsere Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen.

8. Einwilligungen (z. B. Fotos, Bewertungen)

Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos, Bewertungen oder Referenzen erteilen,
können Sie diese jederzeit formfrei (z. B. per E-Mail) widerrufen.

C. Aktualität und Änderungen

Diese Datenschutzerklärung gilt ab dem 01. November 2025.
Wir behalten uns vor, sie anzupassen, wenn gesetzliche Änderungen oder technische Weiterentwicklungen dies erfordern.
Die jeweils aktuelle Version ist jederzeit auf www.so-servicegruppe.de/datenschutz abrufbar oder wird auf Wunsch in Schriftform bereitgestellt.